Für die Geschäftsbeziehung zwischen Medichron GmbH und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Medichron GmbH nicht an.
§ 2 Vertragsschluss
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Medichron GmbH aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zu Stande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen.
Medichron GmbH bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Auch unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden.
§ 3 Widerruf
Der Besteller kann seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware den Vertrag widerrufen. Der Besteller trägt die Kosten für die Rücksendung.
§ 4 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Falls der Lieferant von Medichron GmbH trotz vertraglicher Verpflichtung Medichron GmbH nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist Medichron GmbH zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Besteller zahlt den Kaufpreis an Medichron GmbH per Vorauskassa oder Nachnahme falls in Österreich oder Deutschland ansässig.
§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Medichron GmbH anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Medichron GmbH.
§ 9 Mängelhaftung
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen. Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -- gleich aus welchen Rechtsgründen -- ausgeschlossen. Medichron GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Medichron GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von Medichron GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Sofern Medichron GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Erfolgt die Nacherfüllung im Wege einer Ersatzlieferung, ist der Besteller verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 15 Tagen an Medichron GmbH zurückzusenden. Geht die Ware nicht innerhalb dieser Frist bei Medichron GmbH ein, ist Medichron GmbH berechtigt, Schadensersatz für die zuerst gelieferte Ware zu verlangen und diesen von dem zur Zahlung benannten Zahlungsmittel abzubuchen.
Die Verjährungsfrist beträgt achtzehn Monate, gerechnet ab Lieferung.
§ 10. Datenschutz
14.1. Medichron GmbH ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die im Unternehmen gespeicherten Kundendaten zu schützen. Medichron GmbH haftet jedoch nicht, wenn sich Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber Medichron GmbH aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
§ 11 Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart.